Buchhalter und Steuerberater in Indonesien

Warum sollten Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden?

Gosri Consulting ist seit 15 Jahren am Markt tätig und hat seinen Firmensitz in Bali. In dieser Zeit haben wir lokale Expertise mit einem Verständnis für internationale Sachverhalte verbunden, um Mandanten vor Ort und aus dem Ausland pragmisch zu unterstützen.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Steuerplanung, der Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, der Begleitung von Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen und beraten Sie bei der Auswahl optimaler, praxisorientierter Lösungen im Einklang mit der geltenden Steuergesetzgebung, um Steuerrisiken zu minimieren:

  1. Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (monatlich/jährlich).

  2. Erstellung der Einkommensteuererklärung (monatlich/jährlich).

  3. Erstellung der monatlichen Umsatzsteuererklärung.

  4. Erstellung der Lohnsteuererklärung (PPh Pasal 21/26).

  5. Erstellung der Steuererklärungen für PPh Pasal 22, 23 und die Schlusssteuer.

  6. Erstellung der Steuererklärungen für Hotels und Restaurants.

  7. Steuerplanung.

  8. Betriebsprüfung.

  9. Steuerberatung und -schulung.

Deutschlands Verhältnis zur Besteuerung in Indonesien

Aus objektiver, rein sachlicher Perspektive besteht zwischen Deutschland und Indonesien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Zuordnung der Besteuerungsrechte regelt und der Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie der Bekämpfung von Steuerhinterziehung dient. Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen, die in Indonesien tätig werden oder dort Einkünfte erzielen, sind insbesondere Fragen zu Betriebsstättencharakter, Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Verrechnungspreisregelungen sowie Melde- und Nachweispflichten relevant. Das DBA schafft Rechtsklarheit in vielen Fällen, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit, die konkreten nationalen Vorschriften und administrativen Abläufe in Indonesien zu beachten.

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